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Selbstverteidigung

Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet. Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum, setzt sich fort über Beleidigungen, Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen. Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das Ziel des Täters. Die weit überwiegende Anzahl solcher Angriffe wird nicht von Fremden, sondern von Bekannten (Mitschüler, Verwandte, Ehepartner) verübt. Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von Selbstbehauptung (als Substantiv zu sich behaupten).

Aber jetzt widmen wir uns erstmal der Grundthematik.

Vermeidung

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Es existiert eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung der beschriebenen Angriffe. Hier nur einige Beispiele: Wenn Kinder nicht zu Fremden ins Auto steigen und die Haustür nicht öffnen wenn es klingelt, dann vermeiden sie potentiell gefährliche Situationen. Ebenso handelt, wer um gewisse Menschengruppen lieber einen Bogen macht, Abkürzungen durch menschenleere Gegenden vermeidet, oder sich nicht verbal provozieren lässt. Also kurz gesagt – möglichst nicht da sein wo was passieren kann.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass die meisten Täter erfolgreich sein wollen, das heißt also, nicht „erwischt“ werden wollen. Täter wollen ihr Opfer isolieren, also vom Schutz der Anderen abschneiden, eine wirksame Selbstverteidigung ist daher das Öffentlichmachen des Verbrechens. Darauf beruhen viele Methoden zur Vermeidung durch Abschreckung. Dazu gehört, in der Öffentlichkeit nicht hilflos oder überängstlich zu wirken. Wenn Kinder nicht alleine sondern mit Freunden zur Schule gehen; wenn sie sich auch auf dem Pausenhof nicht alleine oder in schwer einsehbaren Ecken aufhalten, sondern in der Nähe der Aufsicht, schrecken sie mögliche Angreifer ab.

Abwehr

Die Abwehr eines Angriffes wird erforderlich, wenn Vermeidung und Abschreckung nicht funktioniert haben, sowie in Situationen, die nicht durch die Polizei geregelt werden können (Hinweis – bei Anwesenheit erlischt nämlich formell das Recht auf Notwehr, da die Staatsgewalt dieses nun zu übernehmen hat (im Unterricht hierzu jedoch mehr).

Zu unterscheiden sind zwei Fälle:

  • Der Angreifer ist ein Fremder, es handelt sich um einen einmaligen, akuten Angriff. Dann ist das wichtigste Ziel, Hilfe zu bekommen und die Situation entweder zu beenden oder ihr zu entkommen.

  • Der Angreifer ist ein Bekannter oder Verwandter, der Angriff kann auch über einen längeren Zeitraum andauern. Hier ist Entkommen oft schwieriger, zum Beispiel für Kinder oder finanziell Abhängige.
     

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Abgrenzung zur Notwehr

Unter den juristischen Begriffen Notwehr und Nothilfe sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abwenden, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern. Angriffe, die nicht strafbewehrt sind oder deren Strafverfolgung durch Behörden aus praktischen Gründen nicht möglich ist, werden vom Notwehrbegriff nicht abgedeckt (Beispiel: Mobbing). Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss so gewählt werden, dass der Angriff sicher und endgültig abgewendet werden kann. Bei mehreren Möglichkeiten soll die mildeste gewählt werden, der Verteidigende muss jedoch kein Risiko eingehen, wenn ein weniger schweres Mittel nicht mit Sicherheit zum Erfolg führt (das bedeutet, das ihr einen Angriff so abwehren müsst, das daraus kein „langer“ Kampf wird). Im Gegensatz zum populären Irrglauben sind die Auswirkungen der Notwehrhandlung auf den Angreifer irrelevant; weder ist ein Abwiegen von gesundheitlichen Schäden beim Angreifer erforderlich noch sind Verletzungen des Angreifers, die aus der Notwehrhandlung resultieren, strafbar. Die Flucht muss einem Verteidiger nicht zugemutet werden: „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.“

Abgrenzung zu Kampfsport und Kampfkunst

Kampfsport und Selbstverteidigung

Die meisten Kampfsportarten waren einst Soldatenhandwerk, andere haben ihren Ursprung in kriminellen Strukturen (Savate). Heute sind sie Sportarten mit festen Regeln. In realistischen Abwehrsituationen herrscht jedoch von vornherein ein Machtgefälle: der Angreifer ist mitunter stärker/zahlreicher als der Verteidiger. Die geistige Grundausrichtung der Kampfsportarten, einen gleich starken Partner zu besiegen, ist der Selbstverteidigungssituation prinzipiell entgegengesetzt, wo man einem überlegenen Angreifer entkommen will. Dennoch sind einzelne Kampfsport-Techniken auch im Ernstfall einsetzbar. Insbesondere Vollkontakterfahrungen der Kampfsportler können sich als hilfreich erweisen. Für Laien sind die Grenzen von Kampfsport/-kunst und Selbstverteidigung schwer zu sehen, da fast alle Kampfsportschulen mit Selbstverteidigung und geistiger Schulung werben. Entscheidend ist jedoch nicht, welches System man trainiert, sondern das Fachwissen des einzelnen Trainers, ob er also zum Beispiel weiß, wie man gefährliche Situationen erkennt und vermeidet.

Kampfkunst als Selbstverteidigung

Der Begriff Kampfsport ist zu unterscheiden von dem der Kampfkunst. Kampfkünste entstanden in Zeiten, in denen Menschen häufig mit Kämpfen konfrontiert waren und sich verteidigen mussten, sei es mit oder ohne Waffen. Um ihre komplexen und damit schwierig anzuwendenden Techniken und Prinzipien im Ernstfall zu beherrschen, ist häufig jahrelanges Studium der Kampfkünste vonnöten. Zu den bekanntesten gehören z.B. WingChun, Aikidō, Karate, Taekwondo und Jiu Jitsu. Unter den genannten ist Taekwondo inzwischen zur olympischen Disziplin, Karate zu einer vom IOC anerkannten Sportart geworden.

Soll eine Kampfkunst nach sportlichem Maßstab ausgeführt werden, müssen Reglementierungen getroffen und darin bestimmte Techniken von vornherein ausgeschlossen werden, um eine unmittelbare Schädigung des Gegners zu verhindern, z. B. der Tiefschlag beim Boxen oder Faustschläge ins Gesicht beim olympischen Taekwondo. „Wenn etwas [...] im Kampfsport als Verstoß gewertet wird, ist es wahrscheinlich hervorragend für die Selbstverteidigung geeignet.“ (John Wiseman, Ausbilder der britischen Spezialeinheit SAS). Als logische Konsequenz haben sich diese Kampfkünste, nach modernen Gesichtspunkten unterrichtet, zu Kampfsportarten entwickelt. Man kann daraus auch argumentieren, dass traditionelle, zur Selbstverteidigung optimierte Disziplinen kaum eine disziplinarische Begrenzung ihres technischen Repertoires anstreben.

Wir können also festhalten bzw. uns klar machen – „Wir rechnen bei Angreifern gegen die wir uns verteidigen müssen nicht mit jemandem der sich an Regeln hält und fair und ausgeglichen kämpfen/angreifen wird“. Also selbst wenn man aus einem Regelwerk stammend unterrichtet worden ist, legt man dieses bei der Selbstverteidigung ab.

Selbstverteidigungssysteme

Spezielle Selbstverteidigungssysteme wurden mit der alleinigen Ausrichtung auf Selbstverteidigung geschaffen. Ihnen fehlt der künstlerische und spirituelle Anspruch einer Kampfkunst. Diese Systeme haben oft einen militärischen Hintergrund (Nahkampf) und sind darauf ausgerichtet, den Schülern möglichst schnell grundlegende Selbstverteidigungsfähigkeiten zu vermitteln. Zu diesen möchten wir auch im Schwerpunkt JSD zählen.

Selbstbehauptung

Von der Selbstverteidigung ist die Selbstbehauptung abzugrenzen: Mit diesem Begriff wird meist die Durchsetzung der eigenen Rechte mit verbalen, unverletzenden Mitteln bezeichnet. Bestimmte strategische Techniken, die dazu dienen, mit bedrohlichen Konflikten differenziert umzugehen. Es gibt auch Stile die beides direkt kombinieren (Selbstverteidigung mit Selbstbehauptung) z. B. das für Frauen entwickelte Wendo. Besonders Menschen mit geringem Selbstwertgefühl und geringem sozialem Wissen haben es schwer, ihre Bedürfnisse, Ansichten und Interessen gegen andere, auch in einer Gruppe, durchzusetzen. Daher werden sie häufiger Opfer der psychisch-manipulativen „Machtspiele“ des Alltags, die im schlimmsten Fall bis zum Mobbing gehen können. Mit der Selbstverteidigung gegen diese Übergriffe, die sehr viel häufiger als akute körperliche Gewalttaten sind, beschäftigt sich die Selbstbehauptung. „Das Selbstbehauptungstraining ist eine Ansammlung von Methoden, die soziale Ängste und Kontaktstörungen wie Selbstunsicherheiten abbauen soll. Durchsetzungsvermögen und soziale Kompetenz sollen erlernt werden.“

Problematisch ist, dass sich Mobbing meist schwer nachweisen lässt, da es meistens durch eine Vielzahl unterschiedlichster Aktivitäten über einen langen Zeitraum mehr psychologisch als physisch erfolgt. Das „Selbstbehaupten durch Hauen“ allerdings ist schnell zu beweisen, vor allem, wenn der Angreifer gegen eine Gruppe agiert, deren Mitglieder hinterher als Zeugen auftreten können.

Die Selbstbehauptung ist das erste Mittel das man anwenden sollte, um es nicht zu einer Verteidigungssituation kommen zu lassen, oder eine bevorstehende abzuwenden.

Statistisch ist es erwiesen, dass schon die verbale Gegenwehr auch einen direkten Angriff abwehren kann. Erst wenn die Selbstbehauptung alleine nicht mehr funktioniert, sollte eine Selbstverteidigung angewendet werden.

Jetzt könnten Gedanken an Worte hoch kommen die sicher einige schon mal gehört haben : "Lieber nicht aktiv wehren, sonst wird alles schlimmer"... Noch vor nicht allzu langer Zeit herrschte nämlich die weitläufige Meinung vor, dass man sich – um Schlimmeres zu verhindern – sich im Fall einer versuchten Vergewaltigung besser nicht wehren sollte. Wie man heute weiß, ist es genau der falsche Rat.

Sie sollten sich unbedingt und mit aller Macht wehren!!!

Dies belegt auch eine polizeiinterne Untersuchung der Polizeidirektion Hannover zum Gegenwehrverhalten bei Sexualstraftaten zwischen den Jahren 1991 und 1994. Untersucht wurden hier 522 Fälle mit folgenden Ergebnissen:

Keine Gegenwehr – leisteten 175 Frauen (= 33%): Die Täter erreichten in 74 % der Fälle ihr Ziel und in 26 % der Fälle ließen sie vom Opfer ab (z.B. weil zufällig unbekannte Dritte dazu kamen)

Leichte Gegenwehr – leisteten 207 Frauen (= 40%): Die Täter erreichten in nur 36 % der Fälle ihr Ziel und in 132 Fällen (= 64%) ließen sie vom Opfer wegen erfolgter Gegenwehr oder anderer äußerer Umstände ab.

Massive Gegenwehr – leisteten 140 (=27%) der Frauen. In nur 15% der Fälle wurde die Tat dennoch vollendet. Bei 84 % der Fälle führte die Gegenwehr zum Abbruch der Tat. Wenn man bedenkt, dass in dieser Untersuchung schon das einmalige Schlagen oder Treten, lautes Schreien oder Kratzen und Beißen als massive Gegenwehr gewertet wurde, sind dies ermutigende Zahlen. Erwähnt sei auch noch, dass in zwei der Fälle die Gegenwehr der Frau ein noch gewalttätigeres Vorgehen des Täters nach sich zog. Als daraufhin sich die Gegenwehr der Frau wiederum verstärkte, wurde in beiden Fällen die Tat nicht vollendet. Und noch ein Letztes zu dieser Untersuchung. In einem der Fälle war die Angegriffene eine Kampfsportlerin. Sie setzte entsprechende Techniken ein und konnte damit den Angriff abwehren.

Diese Zahlen bestätigen, was Experten und Kriminologen schon lange vermuten. Und eine Abbruchquote von 84 % (!) bei massiven Gegenwehrverhalten spricht sicher für sich. Warum hat man nun früher den Frauen geraten sich besser nicht zu wehren? Mit ein Grund war die Meinung, dass das Risiko einer Eskalation der Situation, und damit die Gefahr einer noch schwereren Verletzung (?), unkalkulierbar für die Frau war. Fest steht jedoch eins; die entsprechende Opferforschung konnte nie einen direkten Zusammenhang zwischen verstärkter Gegenwehr und zwangsläufig größeren Verletzungen herstellen. Und natürlich ist eine Eskalation auch dann möglich, wenn gar keine Gegenwehr ergriffen wird. Eine Garantie dafür, dass bei Gegenwehr der Täter zurückzieht, kann natürlich keiner geben – aber die Wahrscheinlichkeit ist ungleich höher im Gegensatz zur ausbleibenden Gegenwehr.

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Quelle für Text Links und Statistikbild :
www.http://www.tasg-dresden.de/selbstverteidigung/svfuerfrauen/index.php

Regeln zur Selbstverteidigung

Jeder kennt die Sorge, irgendwann einmal angepöbelt und bedroht zu werden. Viele Kampfsportler haben sich Techniken angeeignet, die im Ernstfall eine Selbstverteidigung ermöglichen sollen. Doch wer einige grundlegenden Abwehrtechniken beherrscht oder sogar aktiv Kampfsport ausübt, darf nicht alles anwenden, was er kann. Wo liegen die Grenzen der Selbstverteidigung? Die Selbstverteidigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie den Verhältnissen entsprechend angemessen zum Selbstschutz ausgeübt wird. Im Folgenden hierzu ein paar Regeln sowie nützliche Tipps.


Grundsätzliches zum Thema "Notwehr"
Den gesetzlichen Rahmen gibt der Notwehrparagraph (§ 32 StGB) vor: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Selbstjustiz ist nicht erlaubt!
Niemand muss sich einen körperlichen Angriff gefallen lassen ohne sich zu wehren. Allerdings gilt es unbedingt folgendes dabei zu beachten: Selbstjustiz ist nicht erlaubt!
Notwehr muss immer der Abwehr eines Angriffs dienen, nicht der Selbstjustiz! Eine Verteidigungshandlung, die weit über das Nötige hinausgeht, wird als Notwehrexzess bezeichnet und ist strafbar! Hierbei gilt der Grundsatz: Sie dürfen den Angriff abwehren und sollten dann versuchen zu fliehen. Ein Gegenangriff Ihrerseits ist nicht erlaubt, wenn Sie den Täter auch ohne weiteren Körperkontakt loswerden können.
Wenn Sie sich sicher sind, den Täter in Schach halten und der Polizei übergeben zu können, so dürfen Sie sich wehren - und den Täter festhalten.

Weiteres und Details - siehe Kapitel "Notwehr"

Die Grenzen der Selbstverteidigung

1.    Späte Rache
Treffen Sie jemanden, der Sie zuvor angegriffen und verletzt hat, zu einem späteren Zeitpunkt (ein paar Stunden später oder am darauffolgenden Tag) zufällig wieder, dann dürfen Sie ihn nicht angreifen, um es ihm "heimzuzahlen". Die "Gegenwärtigkeit" seiner Tat und die Notwendigkeit zur Selbstverteidigung ist dann nämlich nicht mehr gegeben. Allerdings dürfen Sie den Täter vorläufig festnehmen.


2.    Wenn das Opfer zum Täter wird
Sie dürfen den Angreifer nicht mit Schlägen traktieren, nachdem er von Ihnen abgelassen hat. Sie dürfen ihn zur Abwehr nicht unverhältnismäßig schwer verletzen.


3.    Verteidigung gegenüber Betrunkenen
Die Verteidigung gegenüber Betrunkenen, hilfsbedürftigen oder geistig verwirrten Menschen ist nicht zu rechtfertigen. Hier gilt: Weichen Sie deren Angriffen aus!


4.    Bedingtes Eingreifen
Fordert Sie jemand auf, sich rauszuhalten, während derjenige offensichtlich von einem Bekannten bedroht wird, sollten Sie das ernst nehmen. Die Person kennt den "Angreifer" wahrscheinlich besser und weiß, dass er möglicherweise beim Eingreifen eines Dritten noch aggressiver reagiert. Beobachten Sie die Szene aus einer Entfernung, die ein Eingreifen jederzeit ermöglicht. Verständigen Sie in der Zwischenzeit die Polizei.


5.    Hilfe in Notfallsituation
Heikel kann es werden, wenn Sie jemandem Hilfeleistung geben wollen. Sie müssen sicher sein, dass der andere auch verteidigt werden will. Falls jemand um Hilfe schreit, können Sie immer davon ausgehen, dass er diese auch benötigt. Sollte es nicht ernst gemeint sein, liegt das Verschulden beim Hilferufenden und nicht bei Ihnen.
Die vorläufige Festnahme ist nur zulässig, wenn der Täter offensichtlich fliehen will. Und, wenn anschließend sofort die Polizei verständigt wird. Durch Sie selbst oder einen Helfer. Teilen Sie dem Täter die Festnahme mit. Zum Beispiel mit den Worten: "Ich halte Sie jetzt fest, bis die Polizei kommt". Eine vorgeschriebene Formulierung gibt es nicht.

Effektive Verteidigung - nützliche Tipps

Selbstverteidigung lernt man am besten in Kursen oder Vereinen und nicht auf der Straße, daher einfach mal vorbeikommen...

 

Doch einige kurze Tipps an dieser Stelle:


Das Wichtigste: Flucht geht vor Gegenwehr
In jedem Fall sollten Sie eine körperliche Auseinandersetzung vermeiden. Wenn Sie angegriffen werden, versuchen Sie immer zu fliehen. Nur wenn das nicht möglich ist, wehren Sie sich!

 

Die seitliche Stellung
Lässt sich ein Kampf nicht vermeiden, so gilt es, dem Gegner möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Nehmen Sie eine seitliche Stellung ein.

 

Die Distanz
Bewahren Sie eine möglichst große Distanz zum Angreifer. Damit bringen Sie sich aus seiner unmittelbaren Reichweite.


Blocken und Ausweichen
Beim Blocken oder Ausweichen sollten Sie den richtigen Abstand für einen eigenen Gegenangriff bewahren.


Zunächst Schläge abwehren
Versuchen Sie, die Schläge des Angreifers abzuwehren. Attackiert Sie der Angreifer weiter, dann dürfen Sie ihn mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln kampfunfähig machen.


Nasenbein gegen Schubsen
Jemandem, der Sie schubst, dürfen Sie nicht gleich die Kniescheibe oder das Nasenbein brechen. Das wäre keine angemessene Verteidigung. Oberstes Gebot bei der Selbstverteidigung ist immer die "Verhältnismäßigkeit der Mittel".


Lieber zurückhalten als halbtot schlagen
Grundsätzlich gilt: Je mehr Erfahrung und technisches Können Sie im Bereich des Kampfsports haben, desto eher wird von Ihnen eine zurückhaltende und der Situation angemessene Vorgehensweise erwartet.


Auch "kleine" Abwehrtechniken bergen Risiken
Einer körperlich unterlegenen Frau, die "nur" in einem Wochenend-Kurs mal grundlegende Techniken geübt hat, darf also durchaus einem potenziellen Vergewaltiger gezielt zwischen die Beine treten. Aber Vorsicht, auch dieser Tritt will gelernt sein. Denn geht er daneben oder wird er nur halbherzig ausgeführt, steigert das unter Umständen die Aggressivität des Angreifers.


Umgang mit Waffen
Für Verteidigungswaffen wie Schreckschuss- und Gasrevolver, Elektroschocker oder Reizgas-Spray gilt generell: Der Umgang mit ihnen muss geübt werden. Zum einen vermeiden Sie dadurch, beim Einsatz sich selbst zu schaden. Zum anderen könnte der Angreifer Ihnen die Waffe abnehmen und sie gegen Sie richten.


Wenn der Täter eine Waffe besitzt
Vorsicht: Für die Verteidigung gegen Waffen gelten andere Regeln als für die Verteidigung gegen einen Menschen ohne Waffe!

 

Bei Messer-Attacken:
Versuchen Sie irgendein Kleidungsstück um einen Arm zu wickeln. Mit diesem "Blockarm" vermindern Sie das Verletzungsrisiko. Als "Blockarm" verwenden Sie am besten den schwächeren Arm. Damit der stärkere als Schlagarm frei bleibt. Noch besser ist es, den Angriff mit einem Hilfsmittel (Tasche, Regenschirm etc.) abzuwehren.


Bei der Bedrohung mit einer Schusswaffe:
Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Wenn der Angreifer nur Geld oder Wertsachen will: Geben Sie alles her.
Wertsachen sind ersetzbar, Ihr Leben und Ihre Gesundheit nicht!


Bei Tränengas-Angriffen:
Versuchen Sie zu flüchten. So können Sie aus dem Wirkungsbereich des Gases fliehen. Das Gas legt sich auf die Schleimhäute Ihrer Augen und lässt sie tränen. Das Gas frisst sich auch in Kleidung und wirkt dadurch nach.

Literaturempfehlung
Udo W. Grüters: "Wie wehre ich mich gegen Gewalt"
Neben der breiten Behandlung der Psychologie der Selbstverteidigung werden Beispiele für das Notwehrrecht gegeben und Selbstverteidigungstechniken vorgestellt.

Weitere Informationen zum Thema "Kampfsport": http://www.kampfsport-online.com

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